Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand und Geltungsbereich der AGB
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der First Feuerwerkshop GmbH als Betreiberin des Webshops www.partyartikelshop.ch und dem Kunden.
Kunde kann jede natürliche oder juristische Person sein, welche über den Webshop www.partyartikelshop.ch bzw. im Laden der First Feuerwerkshop
GmbH Feuerwerksartikel bezieht. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der First Feuerwerkshop GmbH gelten ausschliesslich die vorliegenden AGB in ihrer jeweils bei der Bestellung aktuellsten Version. Abweichende Bedingungen sind für die First Feuerwerkshop GmbH nur nach einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung verbindlich.
Mit der Bestellung bzw. Auftragserteilung akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB vollumfänglich. Die AGB bilden damit einen integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen der First Feuerwerkshop GmbH und dem Kunden.

2. Altersgrenze

Die First Feuerwerkshop GmbH gibt an Personen unter 18 Jahren keine Feuerwerksartikel ab. Mit dem Absenden der Bestellung bestätigt der Kunde ausdrücklich, mindestens 18 Jahre alt zu sein.
Zur Altersverifizierung hat der Kunde im Rahmen einer Bestellung zwingend eine Kopie seiner Identitätskarte oder Reisepasses an die First Feuerwerkshop GmbH zu senden, ansonsten die Bestellung nicht bearbeitet wird.
Die Zustellung des Altersnachweises kann per E-Mail (info@partyartikelshop.ch), per Telefax
(062 824 27 60), per MMS (077 256 38 34) oder per Post (First Feuerwerkshop GmbH, Siebenmatten 1B, 5032 Aarau-Rohr) erfolgen.

3. Angebot, Bestellung und Vertragsschluss
Die First Feuerwerkshop GmbH vertreibt ausschliesslich die von ihr importierten Feuerwerksartikel.
Die Darstellung der Produkte und Leistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst mit der Zustellung der
schriftlichen Auftragsbestätigung seitens der First Feuerwerkshop GmbH an den Kunden zu Stande.
Bestellungen können nur schriftlich erfolgen, nämlich über den Online-Shop, per E-Mail, per Telefax oder per Post. Mit der Bestellung werden die vorliegenden AGB vom Kunden als integrierender Vertragsbestandteil akzeptiert.

4. Liefer-­‐und Leistungsbedingungen
Der Liefer- und Leistungsumfang bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung der First Feuerwerkshop GmbH.
Als Erfüllungsort für die Warenlieferung sowie die Kaufpreiszahlung gilt der Sitz der First Feuerwerkshop GmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wird.
Details zu den Versandbestimmungen können Sie hier nachlesen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche im Online-Shop aufgeführten Preise verstehen sich als Nettopreise in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich MWST ab Lager.
Für Spezialanfertigungen gelten die Preise in den Dokumentationen und der Auftragsbestätigung. Die Ware wird vom Kunden im Voraus oder direkt bei der Übergabe bezahlt. Für Stammkunden ist eine Bezahlung per Rechnung möglich. Diesfalls ist die Rechnung zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
Bei Zahlungsverzug berechnet die First Feuerwerkshop GmbH dem Kunden einen Verzugszins von 6 %.

6. Stornierung und Annahmeverzug
Stornierungen sind innerhalb von 24 Stunden nach Bestelleingang kostenlos möglich. Für Stornierungen, welche nicht innerhalb von 24 Stunden nach Bestelleingang getätigt werden, wird ein Bearbeitungszuschlag von 10 % verrechnet, mindestens aber CHF 20.00, höchstens CHF 100.00.
Erscheint ein Kunde nicht zu einem vereinbarten Abholtermin, wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 10.00 in Rechnung gestellt.

7. Gewährleistung und Mängelrüge
Der Kunde hat die Beschaffenheit der Ware umgehend zu prüfen. Festgestellte Mängel sind der First Feuerwerkshop GmbH schriftlich innerhalb
von 5 Tagen nach Erhalt der Ware mitzuteilen, ansonsten jede Gewährleistung entfällt.

8. Haftung
Die First Feuerwerkshop GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden beim Kunden bzw. Dritten, welche durch Missachtung der Sicherheitshinweise
und/oder Vorsichtsmassnahmen entstehen. Die Haftung für Sachschäden beim Kunden bzw. Dritten wird im gesetzlich
zulässigen Umfang für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ausdrücklich wegbedungen.

9. Einhaltung behördlicher Sanktionen
Der Kunde verpflichtet sich, keines von der First Feuerwerkshop GmbH gekauften Produkte in ein Land zu vertreiben, das behördlichen Sanktionen der
Schweiz, der EU, der USA oder weiterer anerkannter Staaten unterworfen ist, welche die Verwendung oder den Einsatz solcher Produkte betreffen können.
Der Kunde verpflichtet sich, diese Verpflichtung auch seinen Abnehmern zu überbinden, mit Weiterüberbindungspflicht.

10. Änderungen der AGB
Die First Feuerwerkshop GmbH behält sich Änderungen der vorliegenden AGB jederzeit vollumfänglich vor.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Im Falle der
Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung, ist diese durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und der First Feuerwerkshop GmbH unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der First Feuerwerkshop GmbH

 


Ergänzende Bestimmungen zu den AGB – Mietbestimmungen bei Mietgeräte

 

§ 1 Allgemeines

Diese Mietbedingungen gelten für unsere sämtlichen Mietgeräte, welche Sie in unserem Onlineshop zur Miete bestellen können. Abweichende allgemeine Bedingungen des Mieters geltend nur dann, wenn wir Ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

§ 2 Übergabe der Geräte, Mängelrügen

1. Dem Mieter steht es frei, das Gerät rechtzeitig vor Absendung/Abholung zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen und Mängel zu rügen. Über die Übergabe und evtl. Untersuchung ist ein Übernahmeprotokoll aufzunehmen das vom Vermieter und vom Mieter zu unterzeichnen ist. Bezüglich des Übernahmeprotokolls gilt § 5 Abs. 5 entsprechend. Unterbleibt die Untersuchung oder wird kein Übernahmeprotokoll aufgenommen, erkennt der Mieter an, dass sich das Gerät in betriebsbereitem und sauberen Zustand befindet und keinerlei erkennbare Mängel aufweist. Bei Übergabe erkennbare Mängel können nicht mehr gerügt, wenn sie nicht unverzüglich nach der Untersuchung dem Vermieter schriftlich angezeigt oder im Übernahmeprotokoll verzeichnet sind.

2. Der Mieter hat den Einsatzort, auf der das Gerät zum Einsatz kommt, dem Vermieter anzugeben.

3. Der Mieter hat sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen. Gleiches gilt für einen vom Mieter beauftragten Abholer. Die beauftragte Person hat einen Nachweis über die Rechtmäßigkeit der Abholung zu erbringen. Anderenfalls haftet der Abholende immer auch persönlich und selbstschuldnerisch.

 

§ 3 Mietpreis

1. Der Mietpreis richtet sich nach den im Onlineshop ausgewiesenen Preisen. Darüber hinaus können die Kosten bei gewünschter längerer Mietdauer individuell mittels Angebot variieren. Es gilt der bei Abschluss der Bestellung ausgegebene Preis..

2. Die Mietpreise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Die jeweiligen Mieten verstehen sich ohne Verlade- und Frachtkosten sowie ohne die Kosten für die Gestellung von Kraft- und Hilfsstoffen sowie Personal. Die Fracht- und Fuhrkosten ab dem Absende- oder Abholplatz des Mietgegenstandes sowie die Fracht- und Fuhrkosten der Rücklieferung trägt der Mieter. Die Mietgeräte werden seitens des Vermieters nicht versandt. Sie müssen jeweils abgeholt und am Tag des Mietendes zurückgebracht werden.

3. Der Mietpreis ist vor Übergabe des gemieteten Geräts zu entrichten.

 

§ 4 Montage

1. Die Montage und Demontage der Mietgeräte werden vom Mieter eigenverantwortlich ausgeführt. Wird zwecks Anleitung die Hilfe des Vermieters gewünscht, arbeitet das Personal des Vermieters ausschließlich als Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe des Mieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Verschulden des von ihm gestellten Personals entstanden sind.

2. Die Montagehilfe wird zum vereinbarten Stundensatz berechnet. Als Montagezeit gilt die Differenz zwischen der Ankunft und Abfahrt des Personals. Etwaige Wartezeiten werden zum vollen Stundensatz berechnet.

3. Wird die Hilfe des Vermieters auch bei der Demontage gewünscht, so ist der Termin mindestens 4 Werktage vorher bekannt zu geben.

 

§ 5 Beginn und Ende der Mietzeit und Rückgabe der Geräte

1. Die Mietzeit beginnt und endet mit dem vereinbarten Tag. Wünscht der Mieter eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit, ist diese dem Vermieter vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit mitzuteilen. Eine Verlängerung kommt nur in Betracht, soweit der Vermieter einer solchen zustimmt.

2. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters geschehen. Sie gilt als erfolgt, wenn das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen und Zubehör in ordnungsgemäßem Zustand entsprechend den vereinbarten Bedingungen auf dem Gewerbehof des Vermieters eintrifft.

3. Erst mit vollständiger und einwandfreier Rückgabe entfällt ab dem Folgetag die Verpflichtung zur Mietzahlung.

 

§ 6 Besondere Pflichten des Mieters

1. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Überanspruchung in jeder Weise zu schützen, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen und die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sorgfältig zu beachten.

2. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit das Gerät und seine Teile gegen Diebstahl und sonstige Einwirkungen Unbefugter in geeigneter Weise zu sichern.

3. Der Mieter darf keinem Dritten Rechte an dem Gerät einräumen (z. B. Untermiete, Leihe). Er darf Rechte aus dem Mietvertrag nicht an Dritte abtreten. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftliche Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon schriftlich zu benachrichtigen.

4. Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Vermieter oder Mieter zu vertreten ist Die Benutzung eines beschädigten oder nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist unzulässig. Der Mieter ist ebenso verpflichtet, den Verlust der Mietsache unverzüglich anzuzeigen.

5. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen und Verlust des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit und nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch auftreten.

 

§ 7 Reparaturen

1. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer anderen (dritten) Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen.

2. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit wie bei Verlust des Mietgegenstandes, wenn die Beschädigung oder der Verlust von ihm zu vertreten ist. In diesen Fällen hat der Mieter die Reparaturkosten zu tragen.

 

§ 8 Besichtigungsrecht des Vermieters

Der Vermieter ist berechtigt, das Gerät zu den üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen oder durch Beauftragte besichtigen zu lassen. Er kann das vermietete Gerät nach vorheriger Terminsabstimmung mit dem Mieter selbst oder durch einen Beauftragen untersuchen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung soweit zumutbar zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter.

 

§ 9 Kaution/Sicherheit

Der Vermieter kann von dem Mieter eine Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter nach billigem Ermessen festgesetzt. Die Kaution wird dem Mieter unter Anrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die Höhe der Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.

 

§ 10 Annahmeverzug, Stornierung der Mietvereinbarung seitens des Mieters

Der Mieter hat das Recht, eine geschlossene Mietbestellung bis 60 Tage vor Mietbeginn kostenfrei zu stornieren. Bei Stornierung seitens des Mieters 14 Tage vorher, berechnet der Vermieter eine Reservierungsentschädigung in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamt-Mietpreises. Bei Stornierung seitens des Mieters 7 Tage vor Mietbeginn, berechnet der Vermieter eine Entschädigung in Höhe von 75% des Gesamt Mietpreises. Bei Stornierung seitens des Kunden 3 Tage vor Mietbeginn, werden 100% des vereinbarten Gesamt-Mietpreises fällig.

 

§ 11 Fristlose Kündigung/Abholrecht

1. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter den Mietgegenstand unsachgemäß gebraucht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von einer Woche nicht bezahlt.

2. Im Fall einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 2 Werktagen zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.

 

§ 12 Haftung des Vermieters

1.Bei leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, beherrschbaren Schaden. Dies gilt auch bei leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Gegenüber Unternehmern haftet der Vermieter bei leichtfahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei dem Vermieter zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei dem Vermieter zurechenbarem Verlust des Lebens des Mieters.
 

§ 13 Versicherung

Soweit das Gerät durch den Vermieter versichert wurde, hat der Mieter die Versicherungsprämie während der Mietzeit zu vergüten.

 

§ 14 Erfüllungsort/Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.

2. Unter Vollkaufleuten wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart.

 

 

§ 15 Sonstige Vereinbarungen

1. Änderungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.

2. Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

3. Sollte eine Bestimmung des Mietvertrages unwirksam sein, wird dadurch die Geltung des Mietvertrags im Übrigen nicht berührt. Es ist eine der unwirksamen Bestimmungen dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahekommende andere Bestimmung zwischen den Parteien zu vereinbaren.

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